Ethylglucuronid im Urin
Typisch 4 Kontrollen in 6 Monaten oder 6 Kontrollen in 12 Monaten, mit zufälliger, kurzfristiger Einbestellung. Weist Alkoholkonsum der vergangenen Stunden bis Tage nach.
Fünf Themenblöcke prägen das Gespräch: was passiert ist, wie dein Trinkverhalten wirklich aussah, warum, was sich verändert hat und wie du vor Rückfällen schützt. Hier liest du, in welche Richtungen die Fragen zielen — nicht, was du sagen sollst. Urteilsfrei, mit Quellen.
Die Fragen wirken persönlich, folgen aber einer klaren Logik: Der Gutachter will verstehen, ob deine Geschichte stimmig ist und die Veränderung trägt.
Was ist passiert? Promillewert, Umstände, Vorgeschichte — und wie du das heute selbst siehst. Der Ausgangspunkt, an dem sich die weiteren Fragen orientieren.
Anlass und typische FragenWie sah dein früherer Konsum wirklich aus — Mengen, Häufigkeit, Situationen? Gefragt ist eine ehrliche Einordnung, die zur Aktenlage passt.
Fragen zum TrinkverhaltenWarum wurde getrunken — welche Funktion hatte Alkohol? Stress, Gewohnheit, soziales Umfeld? Ohne verstandene Ursache bleibt Veränderung unglaubwürdig.
Ursachen im GesprächWas ist seit dem Vorfall konkret anders? Konkrete, belegbare Veränderung statt guter Vorsätze — „seit X mache ich Y statt Z".
Fragen zur VeränderungWie sorgst du dafür, dass es nicht wieder passiert? Konkrete Strategien für echte Risikosituationen — nicht „ich passe einfach besser auf".
RückfallvermeidungDer Anlass bestimmt, worauf die Fragen zielen. Diese Werte sind Richtwerte nach FeV und StGB — der konkrete Bescheid ist immer maßgeblich.
| Anlass | Einordnung |
|---|---|
| ab 0,5 ‰ | relative Fahruntüchtigkeit, Ordnungswidrigkeit (§ 24a Abs. 1 StVG) |
| ab 1,1 ‰ | absolute Fahruntüchtigkeit, Straftat (§ 316 StGB) |
| ab 1,6 ‰ | MPU in der Regel angeordnet, auch bei Ersttätern (§ 13 FeV) |
| wiederholte Alkoholfahrten | MPU auch unterhalb 1,6 ‰ möglich |
| Anzeichen Missbrauch / Abhängigkeit | MPU nach § 13 FeV |
Die Fahrerlaubnisbehörde legt im Bescheid fest, welche Frage das Gutachten beantworten soll. Genau darauf zielen die Fragen im Gespräch.
1,6 ‰ führen in der Regel zur MPU — nicht „zwingend". 0,1 bis 0,2 ‰ pro Stunde baut der Körper ab (Richtwert, individuell verschieden).
Eine der häufigsten Fragen — und eine, die sich nicht pauschal beantworten lässt. Es kommt auf die fachliche Einordnung deines Konsummusters an.
Ist eine Alkoholabhängigkeit diagnostiziert, gilt kontrolliertes Trinken fachlich als nicht tragfähig. Erwartet wird dauerhafte Abstinenz, lückenlos und forensisch nachgewiesen — meist über 12 Monate, in schweren Fällen auch 15 Monate oder länger.
Liegt Alkoholmissbrauch ohne Abhängigkeit vor, kann kontrolliertes Trinken plausibel sein — aber nur mit einem stabilen, glaubhaften Kontrollmechanismus über einen längeren Zeitraum. Bei sehr hohen Promillewerten oder Wiederholung wird in der Praxis meist Abstinenz erwartet.
Wo Abstinenz der Weg ist, zählt nicht das Wort, sondern der objektive Nachweis. Diese Marker sind anerkannter forensischer Standard nach den Beurteilungskriterien zur Kraftfahreignung (BASt).
Typisch 4 Kontrollen in 6 Monaten oder 6 Kontrollen in 12 Monaten, mit zufälliger, kurzfristiger Einbestellung. Weist Alkoholkonsum der vergangenen Stunden bis Tage nach.
Etwa 1 cm Haar entspricht rund 1 Monat Rückblick, ausgewertet werden meist 3 bis 6 cm. Nach SoHT-Konsens gelten Werte unter 7 pg/mg als mit Abstinenz vereinbar.
Blutmarker für chronisch erhöhten Alkoholkonsum. Ergänzt das Gesamtbild, kein alleiniger Beweis für Abstinenz über einen bestimmten Zeitraum.
Nachweise müssen lückenlos ab Programmstart geführt sein, nach dem CTU-Standard der Beurteilungskriterien. Übliche Dauer: 6 Monate bei Missbrauch, 12 Monate bei Abhängigkeit, in schweren Fällen 15 Monate oder länger.
Die meisten Antwortfehler entstehen nicht durch falsche Worte, sondern durch falsches Denken. Eine Übersicht — ohne Musterantworten.
„Das war einmalig" — obwohl ein Wert ab 1,6 ‰ und die Vorgeschichte dagegen sprechen. Solche Widersprüche zur Aktenlage fallen sofort auf.
Stress, andere, Pech. Wer Verantwortung nach außen schiebt, zeigt keine Einsicht — und ohne Einsicht wirkt jede Veränderung instabil.
Wer nicht erklären kann, warum es zum problematischen Konsum kam, kann nicht glaubhaft machen, dass das Problem gelöst ist.
„Ich will weniger trinken" ist ein Vorsatz, kein Beleg. Gefragt ist, was sich konkret und nachprüfbar geändert hat.
„Mir passiert das nie wieder" ohne Strategie klingt nach Selbstüberschätzung. Glaubhaft wird es nur mit benanntem Plan für konkrete Risikosituationen.
Floskeln, die nicht zur eigenen Geschichte passen, erkennen Gutachter — und sie prüfen gezielt auf Widersprüche.
Die wichtigsten Fragen rund um das Gespräch, klar und ohne Beschönigung.
Die Fragen drehen sich um deinen Anlass, dein früheres Trinkverhalten, die Ursachen des problematischen Konsums, deine Einsicht, die konkrete Veränderung und deine Strategie für Risikosituationen. Es geht nicht um den Tattag allein, sondern darum, ob sich nachvollziehbar und stabil etwas geändert hat. Feste Musterantworten gibt es nicht — der Gutachter prüft Glaubwürdigkeit und Selbstreflexion.
Nein. Auswendig gelernte Antworten erkennen Gutachter schnell und sie wirken unglaubwürdig. Wichtig ist, den eigenen Fall ehrlich zu verstehen: warum es zum problematischen Konsum kam, was sich seitdem geändert hat und wie stabil diese Veränderung ist. Es geht um echte Selbstreflexion, nicht um vorgefertigte Sätze.
Das hängt vom Einzelfall ab. Bei diagnostizierter Alkoholabhängigkeit ist dauerhafte Abstinenz erforderlich. Bei Alkoholmissbrauch ohne Abhängigkeit kann kontrolliertes Trinken plausibel sein, aber nur mit einem stabilen, glaubhaften Kontrollmechanismus. Wird Abstinenz nachgewiesen, zählen forensische, lückenlose Nachweise wie EtG-Urinscreening oder EtG-Haaranalyse.
Das psychologische Gespräch dauert in der Regel etwa 45 bis 60 Minuten. Es ist der zentrale Teil der MPU. Themen sind Ursachenklärung, Einsicht, konkrete Verhaltungsänderung und eine stabile Strategie gegen Rückfälle.
Bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,6 Promille ordnet die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel eine MPU an — auch bei Ersttätern. Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat nach § 316 StGB). Eine MPU kommt außerdem bei wiederholten Alkoholfahrten oder Anzeichen von Alkoholmissbrauch beziehungsweise -abhängigkeit nach § 13 FeV in Betracht.
Häufige Fehler sind Bagatellisieren des früheren Konsums, Widersprüche zwischen Aktenlage und Erzählung, vage oder auswendig gelernte Floskeln und das Fehlen einer konkreten, stabilen Strategie für Risikosituationen. Glaubwürdig wird es, wenn Ursachen, Veränderung und Rückfallschutz nachvollziehbar zusammenpassen.
Diese Seite ist ein kostenloser Fachratgeber zur Alkohol-MPU. Die Redaktion mpu-fragen-alkohol.de arbeitet sachlich und urteilsfrei, gibt keine Musterantworten, keine Erfolgsversprechen und keine Diagnosen. Mehr zur Arbeitsweise auf „Über diese Seite".
Zuletzt geprüft am 16. Juli 2026.
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